Aufhebung des ZWSbescheides

Alfred @, Montag, 26.07.2010 (vor 5403 Tagen) @ koellepete

Wenn das Gericht keine Entscheidung fällen muss, fällt meines Wissens so oder so nur eine ermäßigte Gerichtsgebühr an. Nimmst Du die Klage zurück, zahlst Du auf jeden Fall. Erklärst Du die Klage in der Hauptsache als erledigt, entscheidet das Gericht, wer die Kosten trägt.


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