Aufhebung des ZWSbescheides

Alfred @, Mittwoch, 28.07.2010 (vor 5402 Tagen) @ Mr.X

» Wenn beide Seiten den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt erklären
» (und sich nicht anderweitig über die KOsten verständigt haben), muss das
» Gericht noch über die Kosten entscheiden. Da die Stadt ja den
» Steuerbescheid aufgehoben hat, sollte dabei rauskommen, dass die Stadt auch
» die Gerichtskosten zu tragen hat.
Schön wäre es, aber nicht beim VG Köln. Wer mit Nebenwohnug registriert ist, muss nach dessem billigen Ermessen die Folgen tragen.


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