Klage gegen ZWS in Köln

Alfred @, Donnerstag, 29.07.2010 (vor 5849 Tagen) @ bene

Kulanz gibt es in Köln nicht, nur Kungeln – und das gilt nur für Eingeborene.
Aber zur Sache:
Ich gehe davon aus, dass Du in Köln mit Nebenwohnung gemeldet warst und Mieter dieser Wohnung warst.
Gegen den festgesetzten Betrag kannst Du mit einiger Aussicht auf Erfolg klagen. Der Streitwert richtet sich vmtl. nach dem festgesetzten Betrag, ist aber auf keinen Fall höher. Wenn Du mit der Klage durchkommst, zahlst Du die ZWSt von 48 EURO. Wer die Gerichtskosten zu tragen hat, entscheidet das VG.
Die Klage kannst Du schriftlich einreichen, Deine Anwesenheit in Köln ist nicht erforderlich, wäre bei der Verhandlung allerdings zweckmäßig (alternativ: Vertretung durch Anwalt oder Bevollmächtigten).
Wenn Du den Mietvertrag nicht mehr hast, solltest Du beim Vermieter um eine Bescheinigung nachfragen – das müsste vor Gericht reichen.


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