Klage gegen ZWS in Köln

LionelHutz @, Samstag, 31.07.2010 (vor 5846 Tagen) @ bene

» Hat die Klage aussicht auf Erfolg>

Ganz allgemein:
Klagen gegen die Kölner Zweitwohnungssteuer haben grundsätzlich Aussicht auf Erfolg.

Die Kölner Zweitwohnungssteuersatzung verstößt meiner Rechtsauffassung nach an allen Ecken und Enden gegen Bundes- und Landesrecht und ist damit nichtg. Allerdings muss man wissen, dass das Verwaltungsgericht Köln die Satzung derzeit für wirksam hält.

Man kann geradezu daran fühlen, dass zudem durch die zahlreichen komplizierten, verklausulierten und wirren Änderungen der Satzung (zwei Änderungen alleine in 2009!) zusätzliche Ungereimtheiten enstanden sind.

Dies wird vom VG Köln inzwischen auch erkannt. Auch wenn die richtigen Schlussfolgerungen noch nicht vollständig gezogen wurden.

Ich würde trotzdem sagen, die Satzung ist bereits schwer angeschlagen.

Ob sich in Deinem Fall das Prozessrisiko lohnt, kannst Du nur selbst entscheiden. An Deiner Stelle wäre ich sehr zwiegespalten.

Vielleicht kann Dir das Verwaltungsgericht Köln detailliertere Auskünfte zu den Kosten geben als das Amtsgericht.


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