Klage gegen ZWS in Köln
hmm,
wie und wann entscheidet sich denn, wer die Gerichtskosten tragen muss> und wie hoch sind die in der Regel> Kommt es automatisch zu einer Verhandlung, bei der ich oder ein Anwalt anwesend sein sollte>
Wenn ja, einen Anwalt kann ich mir nicht leisten und die Fahrtkosten nach Köln und zurück wären insgesamt wohl höher als die mögliche (und rechtlich richtige) Einsparung an der ZWSt.
Das ist doch alles Wahnsinn.
Es scheinen doch eine Menge Fallen und Unsicherheiten auf dem Klageweg zu liegen.
» Kulanz gibt es in Köln nicht, nur Kungeln – und das gilt nur für
» Eingeborene.
» Aber zur Sache:
» Ich gehe davon aus, dass Du in Köln mit Nebenwohnung gemeldet warst und
» Mieter dieser Wohnung warst.
» Gegen den festgesetzten Betrag kannst Du mit einiger Aussicht auf Erfolg
» klagen. Der Streitwert richtet sich vmtl. nach dem festgesetzten Betrag,
» ist aber auf keinen Fall höher. Wenn Du mit der Klage durchkommst, zahlst
» Du die ZWSt von 48 EURO. Wer die Gerichtskosten zu tragen hat, entscheidet
» das VG.
» Die Klage kannst Du schriftlich einreichen, Deine Anwesenheit in Köln ist
» nicht erforderlich, wäre bei der Verhandlung allerdings zweckmäßig
» (alternativ: Vertretung durch Anwalt oder Bevollmächtigten).
» Wenn Du den Mietvertrag nicht mehr hast, solltest Du beim Vermieter um eine
» Bescheinigung nachfragen – das müsste vor Gericht reichen.
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bene,
29.07.2010
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Alfred,
29.07.2010
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