umzug wegen familiengröße...

Christian @, Donnerstag, 12.10.2006 (vor 6841 Tagen) @ schnuppe

Hallo Schnuppe,

damit das freudige Ereignis :-) nicht durch so einen Blödsinn überschattet wird, ergänzend zu Y.W. und weil es aus der Frage nicht erkennbar ist, bitte auf jeden Fall beachten:
- aus der Wohnung „ausziehen“ (= abmelden) und diese Wohnung nicht mehr zum Wohnen oder Schlafen nutzen,
- sicherheitshalber einen Makler mit der Vermietung der Wohnung „ab sofort“ beauftragen,
damit eindeutig klar ist, dass die Wohnung nicht für den eigenen persönlichen Lebensbedarf bzw. dem der Familie vorgehalten wird. Sost kommt die Stadt evtl. auf dumme Ideen. Die Maklergebühren zahlt üblicherweise der Mieter.

Zusatz (Kommentar für Interessierte):

1. Die Kieler Satzung ist so gestrickt, dass eine „vorgehaltene“ Wohnung ohne weiteres besteuert werden kann. Sie knüpft nicht an das Melderecht an und enthält deswegen auch keine Wohnungsdefinition. Eine Zweitwohnung ist ganz schlicht jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.

2. Sie ist allerdings rechtswidrig
- weil sie auswärtige Berufstätige, die verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben, von der Steuer freistellt (Verstoß gegen Art 3 GG, s. BVerfG von 1983) und
- unsinnigerweise Lebenspartnerschaften unter den besonderen Schutz von Art 6 GG stellt.

Gruß


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