umzug wegen familiengröße...

Christian @, Freitag, 13.10.2006 (vor 6840 Tagen) @ schnuppe

Hallo Schnuppe,
keine Panik, eine vermietete (oder zur Vermietung bereitstehende) Wohnung ist keine Zweitwohnung. Nur wenn man eine weitere Wohnung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf innehat (also darin wohnt oder beabsichtigt, darin zu wohnen) ist es eine Zweitwohnung, die besteuert werden kann. Deswegen mein Rat mit dem Makler, denn manche Städte behaupten, wenn man privat eine Wohnung zur Vermietung anbietet, könnte man bis zur Vermietung diese Wohnung ja auch selbst nutzen. Das ist zwar wackelig, aber diesem Verdruss sollte man aus dem Weg gehen.
Dazu noch: Eine vermietete Wohnung dient der Einkommensgewinnung und wird natürlich auch besteuert - die Mieteinnahmen gehören schließlich zu den Einkünften - aber eine Zweitwohnungssteuer ist in diesem Fall nicht zulässig.
Noch Fragen> Nur zu!
Gruss


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