umzug wegen familiengröße...

schnuppe @, Donnerstag, 12.10.2006 (vor 6774 Tagen) @ Christian

» Hallo Schnuppe,
»
» damit das freudige Ereignis :-) nicht durch so einen Blödsinn überschattet
» wird, ergänzend zu Y.W. und weil es aus der Frage nicht erkennbar ist,
» bitte auf jeden Fall beachten:
» - aus der Wohnung „ausziehen“ (= abmelden) und diese Wohnung nicht mehr
» zum Wohnen oder Schlafen nutzen,
» - sicherheitshalber einen Makler mit der Vermietung der Wohnung „ab
» sofort“ beauftragen,
» damit eindeutig klar ist, dass die Wohnung nicht für den eigenen
» persönlichen Lebensbedarf bzw. dem der Familie vorgehalten wird. Sost
» kommt die Stadt evtl. auf dumme Ideen. Die Maklergebühren zahlt
» üblicherweise der Mieter.
»
» Zusatz (Kommentar für Interessierte):
»
» 1. Die Kieler Satzung ist so gestrickt, dass eine „vorgehaltene“ Wohnung
» ohne weiteres besteuert werden kann. Sie knüpft nicht an das Melderecht an
» und enthält deswegen auch keine Wohnungsdefinition. Eine Zweitwohnung ist
» ganz schlicht jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für
» seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder
» innehat.
»
» 2. Sie ist allerdings rechtswidrig
» - weil sie auswärtige Berufstätige, die verheiratet sind und nicht dauernd
» getrennt leben, von der Steuer freistellt (Verstoß gegen Art 3 GG, s.
» BVerfG von 1983) und
» - unsinnigerweise Lebenspartnerschaften unter den besonderen Schutz von
» Art 6 GG stellt.
»
» Gruß

hallo,

erst einmal vielen dank für die schnelle antwort. aber wenn ich es jetzt richtig verstanden habe steht in der kieler satzung nicht genau drinnen das sie selbst genutzt werden muss, sondern es reicht das ich sie habe> die mieteinnahmen sind ja auch wichtig bzw davon würden wir ja einen teil unseres lebensbedarfes decken. können die das so auslegen>
oje fragen über fragen!

gruss schnuppe


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