Weltoffene Stadt Bonn

LionelHutz @, Mittwoch, 11.08.2010 (vor 5153 Tagen) @ Alfred
bearbeitet von LionelHutz, Mittwoch, 11.08.2010

Danke für den Hinweis.

Die Beschlussvorlage inklusive Satzungsbegründung und Satzung (Anlage) habe ich auf der Internetseite der Stadt Bonn unter folgendem Link gefunden:

[link=http://www2.bonn.de/bo_ris/ris_sql/sum_dok_info.asp>e_search_1=76545&e_search_4=Wahr]http://www2.bonn.de/bo_ris/ris_sql/sum_dok_info.asp>e_search_1=76545&e_search_4=Wahr[/link]

Die Satzungsbegründung ist drollig!

Die Verwaltung geht von rund 31.500 mit Nebenwohnung gemeldeten und damit zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichteten Personen aus.

Weiter geht die Verwaltung aber davon aus, dass von diesen Personen nur 1.474 "steuerpflichtig" (offenbar ist § 33 AO in Bonn nicht bekannt) sind, also die Steuer auch tatsächlich schulden.

Bin ich der einzige, dem bei diesem Vorgang in der 'Bundesstadt' Stichworte wie 'Rechtsstaatsprinzip', 'Verhältnismäßigkeit' und 'Rasterfahndung' durch den Kopf schwirren>> :confused:


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