Weltoffene Stadt Bonn
» Stadtkämmerer sind selten vernünftig denkende Hausfrauen.
Ich stelle einfach mal folgende provokante These auf:
Wer in einer Prüfungsarbeit für den gehobenen Dienst sinngemäß schreibt, "Die Satzung beruht auf einer Ermächtigungsgrundlage, die nur Anwendung findet, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt", der muss mit Sicherheit zumindest Nachsitzen.
Zugegeben, der Unsinn in § 13 der Bonner Satzung ist natürlich abgeschrieben. Aber darauf kann man sich ja nichtmal in der Grundschule mit Erfolg berufen.
Ich wäre dafür, dass jedem Kämmerer bei seiner Ernennung eine Ausgabe des KAG und der entsprechenden Verwaltungsverordnungen ausgehändigt wird. Quasi so, wie man zum Abitur ein Grundgesetz geschenkt bekommt.
edit: Mir ist gerade aufgefallen, dass mein Post vielleicht etwas aus dem Kontext gerissen erscheint.
Die Verwaltungsverordnung zu § 12 KAG NRW stellt für den Beamten ohne juristische Staatsexamina klar, dass die Vorschrift zwingendes Recht ist. § 13 der Bonner Satzung regelt aber "Soweit diese Satzung im Einzelnen nichts anderes bestimmt..."
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Alfred,
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