Zweitwohnungssteuer in Münster ab 2011 !?!

LionelHutz @, Samstag, 14.08.2010 (vor 5415 Tagen) @ Alfred

» Welche Satzungen hast Du denn da im Hinterkopf> Mir sind nur wenige bekannt, die so platt formulieren – meist sind es bayerische. Üblicherweise muss eine Zweitwohnung im Sinne des MG als Nebenwohnung dienen, und damit kommt es eben auf die melderechtlichen Verhältnisse und nicht auf die Meldung als solche an (BFH sieht/sah das anders). Bezüglich des Anknüpfens an das Melderegister sehe ich da erst Mal keinen entscheidenden Unterschied zu einer Formulierung wie „Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung (§ 12 Abs. 2 des Melderechtsrahmengesetzes … für seinen persönlichen Lebensbedarf … innehat.

Auf Anhieb fallen mir Köln, Bonn, Essen und Mainz ein.

Da gibt es dann noch einen weiteren unverschämten Satz:

"Eine Wohnung dient als Nebenwohnung im Sinne des Nordrhein-Westfälischen Meldegesetzes,
wenn sie von einer dort mit Nebenwohnung gemeldeten Person zum Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs inne gehalten wird."

Die Regelung ist unter mehreren Aspekten verfassungswidirg.

Wenn ich mich recht erinnere, hat das BVerwG mit einiger Mühe und mit Hilfe einer während des Verfahrens beschlossenen Satzungsänderung die entsprechende Norm in Mainz wegdiskutiert. Der Fall lag aber wohl auch denkbar ungeeignet um die Satzung zu kippen.

Aus Köln weiß ich, dass die Stadt auf Grund der genannten Regelung die tatsächlichen Verhältnisse nicht gelten lässt.

Anders macht die Steuer zur Einwohnervermehrung auch keinen Sinn, da die Steuer keine Drohkulisse aufbaut, wenn es eh immer auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt. Die Einwohner sollen sich ja idealerweise von sich aus ummelden, bevor die Stadt mit der Eintreibung überhaupt beginnt.


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