Arbeitszimmer in Nebenwohnung
Da nach der verfassungswidrigen Augsburger Satzung jede Neben- eine Zweitwohnung sein soll, passt das alles nicht.
Deswegen vorab zur Begrifflichkeit:
Ist das eine Reihenhaus tatsächlich als Haupt- und das andere als Nebenwohnung registriert> Oder ist die angebliche Hauptwohnung in Wirklichkeit alleinige Wohnung>
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Schildkröte2010,
22.09.2010
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Alfred,
22.09.2010
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