Arbeitszimmer in Nebenwohnung

Alfred @, Mittwoch, 22.09.2010 (vor 5432 Tagen) @ Schildkröte2010

Da nach der verfassungswidrigen Augsburger Satzung jede Neben- eine Zweitwohnung sein soll, passt das alles nicht.
Deswegen vorab zur Begrifflichkeit:
Ist das eine Reihenhaus tatsächlich als Haupt- und das andere als Nebenwohnung registriert> Oder ist die angebliche Hauptwohnung in Wirklichkeit alleinige Wohnung>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion