Arbeitszimmer in Nebenwohnung
Wohnsitz ist Augsburg.
Melderechtlich ist das erste Reihenhaus als alleinige Wohnung erfasst.
Ein Haus muss melderechtlich nur erfasst werden, wenn es zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Ein Arbeitszimmer ist melderechtlich (wie ein Geschäft, ein Büro). Ein ganzes Haus als Arbeitszimmer scheint mir opulent zu sein. Das könnte rasch Ärger geben, wenn es nicht vermietet oder mit dem ersten Haus zu einer (1) Wohnung verbunden wird.
Bezüglich der Verfassungswidrigkeit der Augsburger Satzung ist meine – richtige – Auffassung - der Bayer. VGH hat leider andere. Hauptgrund: Eine Nebenwohnung ist keine Zweitwohnung – so BVerfG und BVerwG.
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Schildkröte2010,
22.09.2010
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Alfred,
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