Arbeitszimmer in Nebenwohnung

Schildkröte2010 @, Mittwoch, 22.09.2010 (vor 5432 Tagen) @ Alfred

Das erste Haus, wo wir wohnen, ist schon seit vielen Jahren als Hauptwohnsitz gemeldet, es ist also das alleinige Haus, in dem wir wohnen, das andere haben wir erst vor kurzem erworben und wir haben uns noch gar nicht melderechtlich erfassen lassen, da wir ja nicht darin wohnen, sondern nur unsere Arbeitszimmer dort haben. Den Begriff Nebenwohnung habe ich nur so für mich verwendet.
Interessant, dass die Augsburger Satzung verfassungswidrig ist. Was sind die Gründe>
Danke für die schnelle Nachricht!


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