ZWS für falschen Nebenwohnsitz

René ⌂ @, Freitag, 27.10.2006 (vor 6385 Tagen) @ Christoph

Durch die Abmeldung würdest du zumindest künftig keine Probleme mit der ZWS haben. Mainz hatte die Steuer zum 1.6.2005 eingeführt - also im Extremfall reden wir über ca. 16 Monate.

Ich kann dir hier keinen juristisch fundierten Rat geben, würde es gefühlsmäßig aber schon als Irrtum hinstellen.

Die spannende Frage wäre zudem, wie man eine Steuer ermitteln kann, wenn die Bemessungsgrundlage (in dem Fall Nettokaltmiete oder Vergleichsmiete) fehlt. Was ist mit dem alten Wohnsitz geworden> Aufgegebn oder gehörte er den Eltern>


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