ZWS für falschen Nebenwohnsitz

Christian @, Freitag, 27.10.2006 (vor 6362 Tagen) @ Christoph

Hallo Christoph,

nun ist leider nicht zu erkennen, mit welcher Behörde Du gesprochen hast - für Melderechtsfragen ist ausschließlich das Einwohnermeldeamt zuständig. Wenn Du in Mainz nicht mehr wohnst (also wirklich aus der Wohnung Deiner Eltern ausgezogen bist), ist die Meldung dort mit Nebenwohnung falsch und MUSS berichtigt werden. Ob das Einwohnermeldeamt sich auf eine rückwirkende Abmeldung der Nebenwohnung einlässt, kann ich nicht voraussagen. „Zugegeben“ wird damit gar nichts und schlimmer als bisher kann es auch nicht werden. Ob die Stadt Mainz einen Irrtum dann gleich als Ordnungswidrigkeit ahnden wird, sei mal dahingestellt.

Bleibt noch die ZW-Abgabe (= Steuer). Wenn Du seit Deinem Umzug nach Stuttgart in Mainz nicht mehr gewohnt hast, wird die Stadt Schwierigkeiten haben, überhaupt eine Bemessungsgrundlage zu ermitteln. Wenn Du nachweisen kannst, dass die Meldung mit Nebenwohnung in Mainz ein Irrtum war, müsste die Besteuerung „mangels Masse“ eigentlich entfallen. Aber der Nachweis muss stimmen, denn die Stadt wird das eventuell nachprüfen. Es funktioniert nur, wenn Du wirklich im wahrsten Sinne des Wortes aus der Mainzer Wohnung ausgezogen bist.
Wenn die jetzige Nebenwohnung aber ein Zimmer in der Wohnung Deiner Eltern ist, würde ich auf keinen Fall zahlen (kein Innehaben der Nebenwohnung). Im Übrigen würde ich bei allem, was das Mainzer Steueramt in Melderechtsfragen absondert, sehr, sehr skeptisch sein.
Noch Fragen>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion