Zweitwohnungssteuer bei Wohnung auf gleichem Grundstück

Alfred @, Sonntag, 31.10.2010 (vor 5798 Tagen) @ Co

Die Nebenwohnung bei den Eltern ist wohl keine Zweitwohnung. Dazu fehlt es Dir an der rechtlichen Verfügungsgewalt – Du „hast sie nicht inne“. Ohne Innehaben keine Zweitwohnung (so die Satzung Grünberg)..

Dein „Nun verlangt die Stadt ZWS“ ist mehrdeutig. Hast Du einen Vordruck/eine Anfrage „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer bekommen oder schon einen Steuerbescheid> Davon hängt es ab, was zu tun ist.

Wenn Du eine Erklärung abgeben sollst – darf darin nicht stehen, dass es sich bei der Nebenwohnung um eine Zweitwohnung handelt. Sachlich richtig müsste sein: „Bei der Nebenwohnung handelt es sich um meine elterliche Wohnung hinsichtlich der ich weder die tatsächliche noch die rechtliche Verfügungsgewalt habe. Es handelt sich also nicht um eine Zweitwohnung.“
Wenn sich das in dem Formular so unterbringen lässt, sollte das reichen, ggf. fragt die Stadt nach. Leider ist das Frormular im Netz nicht zu finden.

Ist es schon der Steuerbescheid, musst Du Widerspruch einlegen.


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