Zweitwohnsitz Stuttgart bei den Eltern - ohne Schlüssel?

Alfred @, Dienstag, 02.11.2010 (vor 5359 Tagen) @ Arcadia

Du bist in Stuttgart nicht mit Zweitwohnung registriert, deswegen kannst dort nur Deine Nebenwohnung abmelden. Man muss ja nicht alles übernehmen, was „die Stadt“ an Unfug absondert.

Die so genannten Kinderzimmerfälle (in den FAQ) haben sie auch nicht begriffen, außerdem sind die Angaben zum Nichtannahmebeschluss des BVerfG falsch. Datum oder Aktenzeichen – eines von beiden ist falsch. Es gibt keine richterliche Entscheidung, die eine Zweitwohnungsteuer auf eine im abgabenrechtlichen Sinn nicht innegehabte Wohnung für rechtmäßig erklärt.

» Du schreibst ja unter Punkt 3 und 4, dass man als Kind den Wohnsitz der Eltern i.d.R. nicht innehat
Genau das habe ich nicht geschrieben. Ein Kind teilt den Wohnsitz seiner Eltern, bis es ihn rechtsgültig aufgibt. Darum geht es hier aber gar nicht.

» Ich käme also, wenn ich die Steuer vermeiden will, um eine Klage nicht herum, oder> Diesen Aufwand will ich mir nicht unbedingt zumuten.
Bei Widerspruch und Klage hätte ich Dir geholfen. Du bist aber anscheinend bereit, eine rechtswidrige ZWSt zu zahlen, weil Du den Aufwand eines Widerspruchs und ggf. eine Klage scheust. Nur weil „die Stadt“ es will. Dafür habe ich kein Verständnis und auch keinen Tipp.


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