Anmeldung vergessen
» Also gebe ich mein tatsächliches Einzugsdatum an
Ja, was anderes bleibt Dir schließlich nicht übrig.
» ,,,lasse die Wohnung als Hauptwohnsitz rückwirkend anmelden>
Nein, als Hauptwohnung (oder alleinige Wohnung)
» Hat das steuerliche Konsequenzen>
Da ich Deine "steuerlichen Verhältnisse" nicht kenne.
» Ist die rückwirkende Anmeldungen überhaupt möglich>
Das müssen die Meldebehörden unter sich ausmachen. Meine persönliche Meinung zählt da nicht.
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dicker182,
08.11.2010
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Alfred,
08.11.2010
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