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» Mein Arbeitskollege wohnt auch schon genauso lange hier wie ich. Er hat Köln als Zweitwohnsitz angegeben. Wieso wäre das dann bei mir umgekehrt>
Ich bin - zugegebenermaßen mutmaßlich - davon ausgegangen, dass Du volljährig und ledig bist und noch die elterliche Wohnung beutzt. So wie Du schreibst, und das ist durchaus plausibel, benutzt Du ausbildungsbedingt vorwiegend die Kölner Wohnung. Damit trifft für Dich die Bestimmung der Hauptwohnung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 MG NRW zu
"Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners".
Wenn Dein Arbeitskollege in Köln mit Nebenwohnung registriert ist, ist diese Registrierung entweder falsch, oder er ist verheiratet oder minderjährig oder benutzt, anders als Du die Kölner Wohnung nicht vorwiegend.
Wenn Köln für ihn der Zweitwohnsitz ist, hat das mit der melderechtlichen Registrierung nichts zu tun.
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dicker182,
08.11.2010
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Alfred,
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