Zweitwohnsitzsteuer Dortmund
» Ich halte das teilweise schon für diskriminierend
Nicht nur teilweise. Das ist behördliche Willkür pur. Da überlegt man sich schon, ob einige Leute noch alle Tassen im Schrank haben.
Was dahinter steckt:
Die Satzung der Stadt Dortmund ist nichtig (BVerfG Beschluss vom 11. Oktober 2005- 1 BvR 2627/03 -). Das Problem: Keine Sau interessiert sich dafür, und jeder dahergelaufene …. (Eigenzensur) fühlt sich berufen, dass Urteil nach seinem Gusto auszulegen. Da kommt am Ende bei raus:
Die Satzung ist rechtmäßige Grundlage, wenn „Befreiungstastbestände“ erfunden werden – in Dortmund stehen die nicht mal in der Satzung. Die Verwaltung scheint das Kraft eigener Wassersuppe so verstehen zu wollen: Der Verheiratete
a) darf nicht dauernd getrennt leben (das muss dann die Ehefrau bestätigen),
b) muss sich aus beruflichen Gründen vorwiegend in Dortmund aufhalten (was mit Dauer der Beschäftigung und Tage der Abwesenheit von Dortmund nachgewiesen werden soll)
c) muss seine Hauptwohnung (= eheliche Wohnung) in einer anderen Kommune haben,
d) die Ehefrau darf die Nebenwohnung nicht benutzen (was sie bestätigen muss).
Das alles muss der Verheiratete akribisch genau „beweisen“. Dabei spielt so etwas wie Privatsphäre oder informationelle Selbstbestimmung keine Rolle und amtlich bereits entschiedene Dinge müssen erneut „begutachtet“ werden.
Der Mietvertrag hat hier keine Bedeutung. Er dient nur der Bestimmung der Bemessungsgrundlage.
Was tun>
a) Mauern – vor allen Dingen dann sinnvoll, wenn man nichts zu befürchten hat.
b) Alles und noch viel mehr vorlegen, was gefordert wird und sich der Entscheidung der Behörde unterwerfen.
Was ich tun würde, wüsste ich.
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- Zweitwohnsitzsteuer Dortmund -
itsjustme,
10.11.2010
- Zweitwohnsitzsteuer Dortmund -
Alfred,
10.11.2010
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Rebell,
11.11.2010
- Zweitwohnsitzsteuer Dortmund - itsjustme, 16.11.2010
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Rebell,
11.11.2010
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Alfred,
10.11.2010