Zweitwohnsitzsteuer Dortmund

Rebell @, Donnerstag, 11.11.2010 (vor 5388 Tagen) @ Alfred

» » Ich halte das teilweise schon für diskriminierend
» Nicht nur teilweise. Das ist behördliche Willkür pur. Da überlegt man sich

» Was dahinter steckt:
» Die Satzung der Stadt Dortmund ist nichtig (BVerfG Beschluss vom 11.
» Oktober 2005- 1 BvR 2627/03 -). Das Problem: Keine Sau interessiert sich
» dafür, und jeder dahergelaufene …. (Eigenzensur) fühlt sich berufen, dass
» Urteil nach seinem Gusto auszulegen. Da kommt am Ende bei raus:
» Die Satzung ist rechtmäßige Grundlage, wenn „Befreiungstastbestände“
» erfunden werden – in Dortmund stehen die nicht mal in der Satzung. Die
» Verwaltung scheint das Kraft eigener Wassersuppe so verstehen zu wollen:
» Der Verheiratete
» a) darf nicht dauernd getrennt leben (das muss dann die Ehefrau
» bestätigen),
» b) muss sich aus beruflichen Gründen vorwiegend in Dortmund aufhalten (was
» mit Dauer der Beschäftigung und Tage der Abwesenheit von Dortmund
» nachgewiesen werden soll)
» c) muss seine Hauptwohnung (= eheliche Wohnung) in einer anderen Kommune
» haben,
» d) die Ehefrau darf die Nebenwohnung nicht benutzen (was sie bestätigen
» muss).
» Das alles muss der Verheiratete akribisch genau „beweisen“. Dabei spielt so
» etwas wie Privatsphäre oder informationelle Selbstbestimmung keine Rolle
» und amtlich bereits entschiedene Dinge müssen erneut „begutachtet“ werden.
»
» Der Mietvertrag hat hier keine Bedeutung. Er dient nur der Bestimmung der
» Bemessungsgrundlage.
»
» Was tun>
» a) Mauern – vor allen Dingen dann sinnvoll, wenn man nichts zu befürchten
» hat.
» b) Alles und noch viel mehr vorlegen, was gefordert wird und sich der
» Entscheidung der Behörde unterwerfen.
»
Hier könnte man bei genauer Betrachtung immer wieder und zwar bundesweit das Gefühl bekommen, man hat aus der Geschichte nichts dazugelernt
Es gibt immer wieder Dinge, welche man keinesfalls ansprechen darf, denn sonst wird man in die Ecke eines Re............... gestellt, die Wahrheit wirklich aussprechen ist nur wegen Gefährdung zu unterlassen, denn man macht sich sehr schnell strafbar!
Was hat denn der Innehaber einer Zweitwohnung eigentlich verbrochen> Wozu diese Art von Verfolgung u. Diskrimminierung> bzw. Abstrafung mit einer gesonderten Besteuerung> Teilweise Enteignung> Das alles gab schon einmal aber, leider mit katastrophalen Folgen einer Nation!


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