Jagd auf Erstwohnsitz i.der Statistik für Stuttgart

Alfred @, Freitag, 26.11.2010 (vor 4862 Tagen) @ Rebell

» Aus der Süwestpresse:
» Rund 37 000 Betroffene müssen bis zu diesem Zeitpunkt eine
» Entscheidung getroffen haben: Erklären sie die Landeshauptstadt zu ihrem neuen Hauptwohnsitz, zahlen sie die neue Abgabe oder melden sie sich ab.
Niemand muss oder kann sich entscheiden, ob er sich in Stuttgart mit Hauptwohnung registrieren lässt oder bereits registrierte Nebenwohnung abmeldet. Was zu tun ist richtet sich (theoretisch) nach dem Meldegesetz und nichts anderem.
So viel zur Pressefreiheit.

» Die Steuer auf den Zweitwohnsitz erweist sich in den Kassen zahlreicher Kommunen als lukrative Einnahmequelle.
Nicht nur für die Kommunen, auch für die Gerichte.

» ...Überraschungen zu vermeiden, wurden seit April dieses Jahres zwei Informationsschreiben versandt, in denen die Betroffenen auf die neue Rechtslage hingewiesen werden.
Das waren eher Desinformationsschreiben, die eine Rechtslage vorgaukeln sollten.

» Vielmehr nahmen in den vergangenen Monaten mehr als 17000 Personen mit der Stadt Kontakt auf, deren Zweitwohnungen in Stuttgart schon vor Jahren aufgelöst worden sind.
Wiue kann man eine Zweitwohnung auflösen, wenn es die bis 1.1.2011 überhaupt nicht gibt>

» ... möglichst viele Bürger in Stuttgart ihren bisherigen Zweit- in einen Erstwohnsitz umwandeln.
Das bewegt gar nichts.

» Finanzbürgermeister Michael Föll rechnet ... Das würde bis zu drei Millionen Euro aus dem Finanzausgleich und bis zu 1,2 Millionen Euro beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in die Kasse spülen.
Geld, das rechtskonform aus den Kassen anderer Kommunen herausgespült wird.

Ansonsten:
Die Stuttgarter Satzung könnte das VG Stuttgart eben so auslasten wie die Kölner das VG Köln. Stuttgart berücksichtigt weder Entscheidungen des BVerwG noch des BVerfG, ist unausgegoren und in Verbindung mit den amtlichen Verlautbarungen zur Zweitwohnungsteuer ein unwiderlegbarer Beweis, dass man das blind Abgeschriebene nicht verstanden hat. Erkennbar ist das schon an der unsinnigen Behauptung, dass jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung sein soll – da lacht vermutlich sogar das BVerwG, das sich und der Sache mit seinen Entscheidungen zu den menschlichen Bedürfnissen keinen Gefallen getan hat.
Besonders blühender Unsinn ist § 3 Art. 3.


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