ZWS für 4 Monate in Köln

rosanne @, Freitag, 03.12.2010 (vor 4883 Tagen)

Hi,
ich erhielt heute ein Schreiben mit einem Erklärungsvordruck zur Zweitwohnungssteuer. Es geht um vier Monate (Ende 2007 und Anfang 2008). Ich habe damals eine neue Anstellung in Köln bekommen, bin aber an jedem WE nach Hause gependelt, weil mein Freund noch nicht in Köln war. Als er dann nachkam (nach 4 Monaten) haben wir beide die Kölner Adresse als Hauptwohnung gemeldet.

Meine Fragen:
a) ist es rechtens, dass die Stadt nach fast 3 Jahren mich um die Erklärung der Zweitwohnsteuer verpflichtet ("Die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung ergibt sich aus den $$ 149 ff. der Abgabenordnung in Verbindung mit §§ 9 der Zweitwohnungssteuersatzung." )

b) wie reagiere ich jetzt am besten>

Vielen Dank für eure Hilfe

Grüße
rosanne


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