ZWS für 4 Monate in Köln
» » Kannst Du ggf. nachweisen, dass Du Dich vorwiegend in Köln aufgehalten hast und Deine melderechtlichen Verhältnisse falsch waren>
» Ja, ich war 5 Tage/Woche in Köln und bin nur am WE in die Heimat gefahren. Könnte ich argumentieren, dass ich mich einfach falsch angemeldet hatte>
Natürlich kannst Du so argumentieren - aber es muss nachvollziehbar sein.
» Geht dies auch rückwirkend>
Vermutlich nicht bei der Stadt - aber bei Gericht. Um da ggf. Erfolg haben zu können, im Kölner Vordruck "Steuererklärung" bei „Steuerpflicht“ unter Ziffer 8 (Die Nebenwohnung ist/war für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung, aus folgenden Gründen: ) erst mal nur eintragen:
"Die Wohnung war fälschlich als Nebenwohnung registriert. Tatsächlich handelte es sich um meine Erstwohnung, die nicht der Stuerpflicht unterliegt.)
Dann abwarten, was passiert.
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rosanne,
03.12.2010
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Alfred,
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