ZWS für 4 Monate in Köln

rosanne @, Sonntag, 05.12.2010 (vor 5302 Tagen) @ Alfred

» » Meine Fragen:
» » a) ist es rechtens, dass die Stadt nach fast 3 Jahren mich um die
» Erklärung der Zweitwohnsteuer verpflichtet
» Ja.
»
» » b) wie reagiere ich jetzt am besten>
» Schwer zu sagen, da ich Deine rechtlichen Verhältnisse hinsichtlich der
» Nebenwohnung nicht kenne.
»
» Zusatz:
» Kannst Du ggf. nachweisen, dass Du Dich vorwiegend in Köln aufgehalten hast
» und Deine melderechtlichen Verhältnisse falsch waren>

Ja, ich war 5 Tage/Woche in Köln und bin nur am WE in die Heimat gefahren. Könnte ich argumentieren, dass ich mich einfach falsch angemeldet hatte> Geht dies auch rückwirkend>


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