Seit 7 Jahren Zweitwohnung, vor zwei Jahren Heirat

bihabel @, Montag, 06.12.2010 (vor 5298 Tagen)

Hallo,

ich bin seit Feb. 2003 berufsbedingt in Schleswig-Holstein. Erster Wohnsitz ist Bremen, zweiter Tönning. Im Okt. 2008 habe ich geheiratet. Mit meinem Mann lebe ich seit 1999 in unserer gemeinsamen Wohnung in Bremen, wo wir auch beide im Mietvertrag stehen (also eheähnliche Gemeinschaft).
Erst in 2009 las ich vom Urteil des BunVerfG, nachdem die Zweitwohnungssteuer für Ehegatten unzulässig sei.
Gegen die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer 2009 und die Vorauszahlung 2010 habe ich am 18.02.2010 Widerspruch eingelegt und gebeten, mir die zuviel gezahlten Steuern aus 2009 und 2010 zurück zu erstatten.
Jetzt, am 3.12.2010, habe ich endlich eine Antwort von der Stadt Tönning erhalten. Über den Widerspruch sei noch nicht entschieden, aber sie würden mir nun die Gelegenheit geben, ihn zurückzuziehen, da die förmliche Ablehnung des Widerspruchs mit Kosten verbunden sei. Dazu wurde mir eine Frist bis zum 31.12.2010 gesetzt!
Ich will hier jetzt nicht den ganzen Brief abschreiben. Habe nur ein paar Fragen:
Erst mal: Muss man v o r dem Bezug der Zweitwohnung schon verheiratet gewesen sein, um von der Zwst befreit zu sein>
Und: Muss ich diese Frist einhalten, wo doch die Stadt Tönning ganze zehn Monate Zeit gebraucht hat, überhaupt zu antworten>

Danke Euch für die Antworten.


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