Seit 7 Jahren Zweitwohnung, vor zwei Jahren Heirat
» Erst in 2009 las ich vom Urteil des BVerfG, nachdem die Zweitwohnungssteuer für Ehegatten unzulässig sei.
Das besagt der Beschluss des BVerfG keineswegs. Ganz im Gegenteil – einziges Kriterium ist der betriebene Aufwand.
» Ich will hier jetzt nicht den ganzen Brief abschreiben.
Schade, wenn eine Begründung für die Ablehnung drinsteht - die wäre interessant.
» Muss man v o r dem Bezug der Zweitwohnung schon verheiratet gewesen sein, um von der Zwst befreit zu sein>
Die Frage stellt sich möglicherweise so überhaupt nicht. Durch eine Heirat ändert sich die Zweitwohnungseigenschaft nicht unbedingt. Näher werde ich hier nicht darauf eingehen. Die Verwaltung soll den Widerspruchsbescheid schon selbst schreiben.
» Muss ich diese Frist einhalten, ...
Nein, aber dann wird die Verwaltung den Widerspruch nach Ablauf der Frist wie angekündigt zurück weisen. Wenn Du nicht entschlossen bist, den in diesem Fall sicherlich sehr interessanten aber unübersehbaren Rechtsweg bis zum Ende zu gehen, solltest Du daher den Widerspruch zurück nehmen. Kommt eventuell billiger und schont die Justiz.
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bihabel,
06.12.2010
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Alfred,
06.12.2010
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bihabel,
07.12.2010
- Seit 7 Jahren Zweitwohnung, vor zwei Jahren Heirat - Alfred, 08.12.2010
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bihabel,
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Alfred,
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