Zweitwohnsitzsteuer trotz Verlagerung Hauptwohnsitz?

Alfred @, Mittwoch, 08.12.2010 (vor 5025 Tagen) @ FcTeutonia

Ich nehme mal an:
1. Es geht nicht um die Wohnsitznahme sondern um das Melderecht, zumal alles darauf hindeutet, dass der „beschauliche Ort im Allgäu“ Dein Wohnsitz ist und bleibt.
2. Du bist volljährig und alleinstehend.

Richtig ist, dass bei Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen die bisher alleinige Wohnung im Allgäu als Nebenwohnung und die Wohnung in Stuttgart als Hauptwohnung zu registrieren ist.

Wenn der „beschauliche Ort im Allgäu“ ZWSt erhebt, wird sie dort (nicht in Stuttgart) fällig.

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