Zweitwohnsitzsteuer trotz Verlagerung Hauptwohnsitz?

FcTeutonia @, Mittwoch, 08.12.2010 (vor 5061 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort.
Also der "beschauliche Ort" bleibt sozusagen mein Wochenenddomizil, ich bin alleine/volljährig und unter der Woche lebe ich in Stuttgart, welches ich aber aus diversen Gründen zu meinem Hauptwohnsitz machen möchte. Das heißt also für mich:
Ich kann meine Wohnung im Allgäu als Nebenwohnsitz anmelden und mich in Stuttgart mit meinem Hauptwohnsitz anmelden oder>
Da im "beschaulichen Ort" keine ZWS anfällt, zahl ich somit nichts oder>

Dankeschön!

Schönen Gruß


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