Zweitwohnsitzsteuer trotz Verlagerung Hauptwohnsitz?
Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort.
Also der "beschauliche Ort" bleibt sozusagen mein Wochenenddomizil, ich bin alleine/volljährig und unter der Woche lebe ich in Stuttgart, welches ich aber aus diversen Gründen zu meinem Hauptwohnsitz machen möchte. Das heißt also für mich:
Ich kann meine Wohnung im Allgäu als Nebenwohnsitz anmelden und mich in Stuttgart mit meinem Hauptwohnsitz anmelden oder>
Da im "beschaulichen Ort" keine ZWS anfällt, zahl ich somit nichts oder>
Dankeschön!
Schönen Gruß
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FcTeutonia,
08.12.2010
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Alfred,
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