Zweitwohnsitzsteuer trotz Verlagerung Hauptwohnsitz?
» Also der "beschauliche Ort" bleibt sozusagen mein Wochenenddomizil,
An Deiner Stelle würde ich den "beschaulichen Ort" zum Wohnsitz und Lebensmittelpunkt machen. Wenn sich das einigermaßen begründen lässt, ist bei der Einkommensteuer doppelte Haushaltsführung drin. Stuttgart wird dann "Gewöhnlicher Aufenthalt".
» Das heißt also für mich:
» Ich kann meine Wohnung im Allgäu als Nebenwohnsitz anmelden und mich in Stuttgart mit meinem Hauptwohnsitz anmelden oder>
Korrekt muss es heißen:
- im Allgäu mit Nebenwohnung
- in Stuttgart mit Hauptwohnung
melderechtlich registrieren lassen. Das scheint melderechtlich auch die richtige Bestimmung.
» Da im "beschaulichen Ort" keine ZWS anfällt, ...
Das kann sich, besonders im Allgäu, schnell ändern.
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FcTeutonia,
08.12.2010
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Alfred,
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