schöner Mist...

Alfred @, Freitag, 10.12.2010 (vor 4877 Tagen) @ enaira

» Ich zahle laut Vertrag 259 Euro, momentan aber 298, weil die Miete erhöht wurde. Kann ich jedoch die 259 angeben, weil es ja auch im Vertrag steht oder mache ich mich strafbar>
Bis zur Mieterhöhung gilt die alte Miete, danach die neue. Wird ja wohl ein Schreiben des Vermieters da zugeben. Die Stadt dürfte zudem die Miete auch ziemlich genau kennen.

» Und ich zahle keine Kaltmiete, sondern im Vertrag steht nur ein Betrag, kann ich mir davon vom Vermieter die Nettokaltmiete berechnen lassen oder wird bei Zimmern in Wohnheimen immer die Komplettmiete herangezogen>
Auch bei Zimmern im Wohnheim gilt die Kaltmiete. Der Vermieter - der wohl auch Anlass für die Feststellung der Nichtanmeldung war - muss eigentliích die Kaltmiete angeben. Aber vielleicht sind auch die Psuschalen für dich günstiger. Steht alles in
"§ 5 Bemessungsgrundlage
(1) Die Abgabe bemisst sich nach der auf Grund des Mietvertrages im Abgabenzeitraum geschuldeten Nettokaltmiete. Als im Abgabenzeitraum geschuldete Nettokaltmiete ist die für den ersten vollen Monat des Ermittlungszeitraums geschuldete Nettokaltmiete, multipliziert mit der Zahl der in den Abgabenzeitraum fallenden Monate, anzusetzen. Sollte im Mietvertrag zwischen den Parteien eine Miete vereinbart worden sein, in der einige oder alle Nebenkosten oder Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung enthalten sind, sind zur Ermittlung der Nettokaltmiete pauschale Kürzungen im nachfolgenden Umfang vorzunehmen
a) für Teilmöblierung 10 vom Hundert
b) für Vollmöblierung 20 vom Hundert
c) eingeschlossene Nebenkosten ohne Heizung 10 vom Hundert
d) eingeschlossene Nebenkosten mit Heizung 25 vom Hundert
e) Stellplatz oder Garage 5 vom Hundert (Satz 3 in Kraft seit 20.03.2009"

Mal prüfen, ob nicht auch noch andere Leistungen in der Miete enthalten sind (z.B. Internetnutzung)


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