schöner Mist...

Alfred @, Freitag, 10.12.2010 (vor 4858 Tagen) @ enaira

» und mein Vater der festen Überzeugung war, es genüge, an einem Wohnort gemeldet zu sein.
Feste Überzeugungen können auch bei Vätern Wissen nicht ersetzen.

» War beim Einwohnermeldeamt ... hat sich die Dame geweigert, mich für die sozusagen "fehlenden" zwei Jahre mit Hauptwohnsitz zu melden, sondern hat mich von 2008-2010 (jeweils Dez.) mit Zweitwohnsitz eingetragen (das musste ich auch unterschreiben!).
Die Dame hat Dich für die "fehlenden" Jahre nicht gemeldet, sondern mit Nebenwohnung registriert. Auch die Begriffe Haupt-/Neben-/Zweitwohnsitz, Zweit-/Erstwohnung sind im Melderecht völlig ohne Belang. Wenn Behörden und Gerichte etwas anderes behaupten, wird es deswegen noch lange nicht richtig.
Was hast Du da überhaupt unterschrieben>

» ... hatte erst Angst mir würde vllt sogar ein Verfahren drohen), ... Habe also unterschrieben...
Angst ist ebenso ein schlechter Ratgeber, wie unwissende Väter mit festen Überzeugungen. An Deiner Haltung gegenüber Behörden (ggf. auch Vätern) solltest Du arbeiten, insbesondere dann, wenn sie Dich zu irgendetwas „zwingen“ wollen.

» ... sie hätte mir ja eigentlich beweisen müssen, dass Mainz nicht mein Hauptwohnsitz war
Das müsste die Meldebhörde erst vor Gericht beweisen - bis dahin kann sie so ziemlich machen, was sie will. Zumal behördliche Willkür immer dann Erfolg hat, wenn der Betroffene sich nicht wehrt.

» Mein Vater hat eine Rechtschutzversicherung, also wäre der Anwalt sozusagen "umsonst".
Schon wieder der Vater. Unabhängig davon würde ich genau überprüfen (Wissen) ob die Rechtsschutzversicherung da einspringt.


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