ZWS in Berlin unter einem Jahr

Alfred @, Dienstag, 21.12.2010 (vor 5120 Tagen) @ René

» Nach Berliner Meldegesetz mußt du dich melden, wenn du mehr als sechs Monate eine Zweitwohnung inne hast, das ergibt sich aus dem Meldegesetz.
Das ergibt sich keineswegs aus dem Berliner Meldegesetz. So ist es für die Meldepflicht nicht erforderlich, eine Wohnug inne zu haben, noch unterliegt der Inhaber einer Wohnung zwangsläufig der Meldepflicht.


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