ZWS in Berlin unter einem Jahr
» » Das ergibt sich keineswegs aus dem Berliner Meldegesetz. So ist es für die Meldepflicht nicht erforderlich, eine Wohnug inne zu haben, noch unterliegt der Inhaber einer Wohnung zwangsläufig der Meldepflicht.
» Nicht!>>>> Wie interpretierst Du das Mg. dann>>> ImhO muß man sich (in Berlin >) nach einer gewissen Zeit X anmelden..!>!>!>
Ich interpretiere gar nichts, ich lese. "Nutzen einer Wohnung zum Wohnen oder Schlafen" ist etwas anderes als "Innehaben einer Wohnung". Wenn das Berliner ZWStG etwas anderes besagt - und das tut es - ist es rechtswidrig.
In Berlin gibt es zumindest 1 Wohnungsinhaberin (vmtl. aber viele) die eine Wohnung innehaben, ohne sie ein einziges Mal überhaupt betreten zu haben. Meldepflichtig>
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primavero,
08.12.2010
- ZWS in Berlin unter einem Jahr - Alfred, 08.12.2010
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René,
20.12.2010
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Alfred,
21.12.2010
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AndreS,
30.01.2011
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AndreS,
30.01.2011
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Alfred,
21.12.2010