ZWS in Berlin unter einem Jahr

Alfred @, Sonntag, 30.01.2011 (vor 5079 Tagen) @ AndreS

» » Das ergibt sich keineswegs aus dem Berliner Meldegesetz. So ist es für die Meldepflicht nicht erforderlich, eine Wohnug inne zu haben, noch unterliegt der Inhaber einer Wohnung zwangsläufig der Meldepflicht.

» Nicht!>>>> Wie interpretierst Du das Mg. dann>>> ImhO muß man sich (in Berlin >) nach einer gewissen Zeit X anmelden..!>!>!>

Ich interpretiere gar nichts, ich lese. "Nutzen einer Wohnung zum Wohnen oder Schlafen" ist etwas anderes als "Innehaben einer Wohnung". Wenn das Berliner ZWStG etwas anderes besagt - und das tut es - ist es rechtswidrig.
In Berlin gibt es zumindest 1 Wohnungsinhaberin (vmtl. aber viele) die eine Wohnung innehaben, ohne sie ein einziges Mal überhaupt betreten zu haben. Meldepflichtig>


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