ZWS in Berlin unter einem Jahr

AndreS @, Sonntag, 30.01.2011 (vor 5079 Tagen) @ Alfred

» Das ergibt sich keineswegs aus dem Berliner Meldegesetz. So ist es für die
» Meldepflicht nicht erforderlich, eine Wohnug inne zu haben, noch unterliegt
» der Inhaber einer Wohnung zwangsläufig der Meldepflicht.

Nicht!>>>> Wie interpretierst Du das Mg. dann>>> ImhO muß man sich (in Berlin >) nach einer gewissen Zeit X anmelden..!>!>!>

OK, meine Anmeldung hatte einen anderen (techn.) Hintergrund, lebte auch viel Jahre "incognito"..!! Aber meines Wissens schreibt das Gesetz etwas anderes vor, oder!>>>


AndreS


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