ZWS in Berlin unter einem Jahr
» Das ergibt sich keineswegs aus dem Berliner Meldegesetz. So ist es für die
» Meldepflicht nicht erforderlich, eine Wohnug inne zu haben, noch unterliegt
» der Inhaber einer Wohnung zwangsläufig der Meldepflicht.
Nicht!>>>> Wie interpretierst Du das Mg. dann>>> ImhO muß man sich (in Berlin >) nach einer gewissen Zeit X anmelden..!>!>!>
OK, meine Anmeldung hatte einen anderen (techn.) Hintergrund, lebte auch viel Jahre "incognito"..!! Aber meines Wissens schreibt das Gesetz etwas anderes vor, oder!>>>
AndreS
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primavero,
08.12.2010
- ZWS in Berlin unter einem Jahr - Alfred, 08.12.2010
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20.12.2010
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21.12.2010
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AndreS,
30.01.2011
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AndreS,
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21.12.2010