Zweitwohnungssteuer Dresden - abmelden und wieder anmelden

Alfred @, Mittwoch, 26.01.2011 (vor 4930 Tagen) @ SakS

Schon lange nichts mehr aus Dresden gehört.

Umzug innerhalb Dresdens – aus der eine Wohnung raus – in die andere Wohnung rein.
Da gilt:
Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich abzumelden.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich anzumelden.

» Ist es möglich sich erst abzumelden um sich kurz darauf wieder anzumelden>
Das ist nicht nur möglich, das muss so sein (s.o.).

» Da müsste doch wieder ein Steuerbescheid reinflattern, welchem man dann widersprechen könnte.. >!
Vor dem Steuerbescheid steht die Steuererklärung. Die musst Du gleich richtig ausfüllen. Dann kommt der Stuerbescheid und dann der fristgerechte Widerspruch

» Jemand ne Idee dazu>
Gar nicht nötig, steht im Meldegesetz (s.o.).

Warum eigentlich Nebenwohnung und nicht Haupt- oder alleinige Wohnung>


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