Zweitwohnungssteuer Dresden - abmelden und wieder anmelden

SakS @, Mittwoch, 26.01.2011 (vor 5006 Tagen) @ Alfred

» » » Warum eigentlich Nebenwohnung und nicht Haupt- oder alleinige Wohnung>
» » Weil ich in einer WG wohne und jedes WE nach Hause fahre.
» Ein interessanter Grund, nur völlig daneben. Wenn Du volljährig und
» alleinstehend bist, entscheidet allein der vorwiegende Aufenthalt. Dazu
» hier mal auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen.

Ja.. das weiß ich schon. Wochenende und Semesterferien aufaddiert ergeben mehr als ein halbes Jahr :)

»
» » Weiterhin ziehe ich ja nur von der alten Wohnung in die neue. Dabei würde
» eine "Ummeldung" eig. reichen.
» Und wie soll das gehen, wenn Du nicht aus der alten Wohnung aus- und in die
» neue einziehst>
» Die „Ummeldung“ existiert im Melderecht nicht, der „Umzug“ auch nicht. Es
» gibt allenfalls vereinfachte bürokratische Verfahren wenn man innerhalb
» eines Ortes die Wohnung wechselt. Das ist von Kommune zu Kommune
» verschieden, aber inhaltlich ist das alles das Gleiche.
»

Ich ziehe hier in DD von Zweitwohnung zu Zweitwohnung incl meiner MItbewohner. Aus der alten wollen wir uns abmelden um uns in der neuen dann wieder anzumelden.
Ummelden müsste möglich sein: http://www.meldebox.de/Umzug-Dresden/Einwohnermeldeamt/ummelden.php

» » Da ich aber die ZWS nicht weiter zahlen möchte, die Frage, ob ich mich
» auch erst ab und danach wieder anmelden darf/kann.
» Du kannst Dich am gleichen Tag an- und abmelden. Du kannst Dich – unter
» bestimmten Voraussetzungen - ab- und 6 Monate später (ggf. rückwirkend)
» anmelden. Entscheidend bleibt der Tag des Aus- bzw. Einzugs.
» Lässt Du Dich mit Nebenwohnung registrieren, kriegst Du wieder eine
» Steuererklärung ins Haus (Hauptwohnung) und irgendwann später einen neuen
» Steuerbescheid. Dann zahlst Du wieder …
»
» » Gibt es da keinen Einspruch von der Behörde>
» Gegen was wollen die denn „einsprechen“> Die Steuerpflicht ist auf die im
» Steuerbescheid genannte Nebenwohnung bezogen und endet, wenn die benannte
» Wohnung nicht mehr Deine Nebenwohnung ist. Ob Du da eine Pause zwischen den
» beiden Wohnung einlegst oder nicht, ist egal. Du solltest nur nicht für
» beide Wohnung gleichzeitig registriert sein,
»
» Wäre wohl besser diese Woche noch abzumelden und nächste Woche dann wieder
» an.
» Kannst Du machen, aber wenn schon wäre der 2.2. als Tag des Einzugs besser.
» Der Auszug sollte spätestens am 31.1. erfolgen. Melderechtlich erledigen
» kannst Du beides an einem Tag in der nächsten Woche.


Vielen Dank nochmal.

Werde mich morgen abmelden und nächste Woche wieder anmelden um dem Steuerbescheid dann anschließend zu wiedersprechen. :)

lg


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