ZWSt - Ummeldung vergessen, eigtl. Hauptwohnsitz-nachweisbar
Bitte nicht Wohnsitz – in keiner Variante.
Zu meinem Verständnis Deine melderechtliche Registrierung:
- 01.09.2005 – 20.07.2009 Hauptwohnung München/Nebenwohnung Eltern,
- 20.07.2009 – 31.08.2010 Nebenwohnung München/Hauptwohnung Eltern,
- seit 01.09.2010 alleinige Wohnung Eltern.
Das mit der Führerscheinprüfung verstehe ich nicht, ist außerdem ein klarer Verstoß gegen das Melderecht, wenn Du in diesem Zeitraum vorwiegend in München gewohnt hast.
Das Problem mit dem Steuerjahr und dem Termin ist hier ja schon des Öfteren beklagt worden. Formal dürfte die Stadt sogar Recht haben. Vorzuwerfen ist ihr allerdings, dass sie durch schuldhaftes Verzögern der Aufforderung zur Steuererklärung die KAG unterläuft. Das wird allerdings nicht ohne Klage abgehen, und die Erfolgsaussichten kann ich nicht beurteilen. Ob es da schon Klagen gegeben hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auf jeden Fall gegen den ablehnenden Bescheid zum Antrag auf Befreiung Widerspruch einlegen und den Antrag aufrechterhalten.
» ...obwohl ich von 01.10.2009 bis 31.08.2010 nachweislich in München gelebt habe. Dies kann ich an Hand von Zeugenaussagen (Nachbarn, Komillitonen),Tankbelegen, Immatrikulationsbescheinigungen etc. belegen.
Du musst nicht Deinen tatsächlichen Aufenthalt in München belegen, sonder nachweisen, dass Du im fraglichen Zeitraum die Wohnung in München vorwiegend genutzt hast. Der Widerspruch ist nur sinnvoll, wenn der Nachweis überzeugend ist, und Du ggf. vor Gericht gehst. Wenn nicht, kannst du nur auf die Befreiung hoffen oder grundsätzlich klagen – das geht dann aber vmtl. vors BVerfG.
» 2. Ich werde definitiv Widerspruch einlegen.
» a. Die Möglichkeit, zu widersprechen, da es sich bei der erstgenannten Wohnung um ein Zimmer in der Wohnung meiner Eltern handelt, wurde m.E. ja mit dem BVerwG Urteil vom 17.09.2008 ausgelöscht oder>
Stimmt, für Satzungen vom Typ der Münchener Satzung.
» b. Ich belege meine tatsächlichen Aufenthalte in München bis August 2010>!
s. o.
» 4. ...jetzigen finanziellen Status hin (bin seit 1.9.2010 Azubi in einer Spedition),
Das wird die Stadt kaum rühren, die hat Schulden en masse.
» und da brechen mir die insgesamt 323,00 € definitiv das Kreuz.
Allenfalls kannst Du Erlass, Ratenzahlung oder Stundung beantragen.
» 5. Anwalt nehmen und Klage einreichen dürfte bei 323 € wohl wenig sinnvoll sein oder>
Nicht, wenn der Anwalt Erfolg hat.
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Flutsch84,
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