ZWSt - Ummeldung vergessen, eigtl. Hauptwohnsitz-nachweisbar

Flutsch84 @, Montag, 21.03.2011 (vor 4757 Tagen) @ Alfred

Wollte euch mal kurz mein Schreiben im Wortlaut an die Landeshauptstadt München mitteilen:

"Sehr geehrte Frau XY,

hiermit lege ich gegen den im Betreff genannten Bescheid form- und fristgerecht Widerspruch ein. Des Weiteren beantrage ich die Aussetzung der Zahlung bis über meinen Widerspruch entschieden wurde.

Begründung:

1) Durch Zeugen und schriftliche Dokumente kann ich nachweislich belegen, dass ich im Zeitraum von 01.10.2009 bis 31.07.2010 vorwiegend meine Wohnung in München genutzt habe.
Entsprechende Belege kann ich Ihnen auf Nachfrage gerne zukommen lassen.

2) Die Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnsteuererklärung wurde mir nicht am 27.10.2010, sondern am 29.01.2011 (Schreiben vom 28.01.2011) zugestellt.

3) In dem unter 2) genannten Schreiben wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnungssteuer wegen geringen Einkommens bis spätestens zum Ende des Kalendermonats, der auf das Steuerjahr folgt, gestellt sein muss.
Für mich war lediglich die gesetzte Frist bis 25.02.2011 ersichtlich. Wäre ich in dem unter 2) genannten Schreiben auf die Frist zur Antragsstellung auf Steuerbefreiung hingewiesen worden, wäre der Antrag meinerseits umgehend gestellt worden.

Die Punkte 2) und 3) stellen für mich ein Unterlaufen des § 3 KAG durch schuldhaftes Verzögern der Aufforderung zur Steuererklärung bzw. unterlassene Information gegenüber dem Steuerpflichtigen dar.

MfG Flutsch84"

Allgemeine Erläuterungen des neuen Bescheides:

"In Ihrem Schreiben vom 3.3.2011 teilen Sie uns mit, dass Sie unsere Schreiben vom 27.10.2010 und 27.12.2010 nicht erhalten haben. Wir betrachten Ihren Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer vom 09.02.2011 daher als fristgerecht, da dieser innerhalb eines Monats nach Erhalt unseres Schreibens vom 28.01.2011 bei uns eingegangen ist.

Die Befreiung von der Zweitwohnungsteuer 2009 und 2010 gemäß Art. 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz wird daher gewährt."

Hab scheinbar richtig Dusel gehabt. Aber vielleicht haben ja mehrere Glück, solange die Behörden Ihre Schreiben nicht per Einschreiben verschicken ;-)

Danke Alfred für deine Tipps, hat ja wie geschrieben gut geklappt ;-)


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