Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

Alfred @, Freitag, 29.04.2011 (vor 4990 Tagen) @ comptonpolarimeter

Du bist natürlich nicht daran gehindert, Köln als Erst- und Darmstadt als Zweitwohnsitz zu wählen – aber das ist nicht meldepflichtig und interessiert eigentlich niemanden.
Protokollieren musst Du Deine Anwesenheit in Darmstadt nicht, denn wenn Du dort beruflich tätig bist, ist das üblicherweise der Ort, wo Du Dich vorwiegend aufhältst. Wenn as Darmstädter Einwohnermeldeamt seine Pflichten kennt du die Gesetze beachtet, wird es Dich in Darmstadt mit Hauptwohnung registrieren. Deine Wohnung in Köln wird damit zur Nebenwohnung, und die Zweitwohnungsteuer wird in Köln fällig.


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