Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

Alfred @, Samstag, 30.04.2011 (vor 4989 Tagen) @ toubib

» Die ZWSt knüpft doch an die "Nutzung" an.
Kann man so nicht sagen. Das hängt im Wesentlichen von der Definition der Zweitwohnung in der jeweiligen Satzung und von der Sichtweise des zuständigen Gerichts ab. Das erkennt, was eigentlich gemeint ist (= vom Spruchkörper gemutmaßte Absicht des Satzugsgebers).


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