Haus am Ort des Arbeitsplatzes

Alfred @, Montag, 09.05.2011 (vor 5098 Tagen) @ logouschi

Kann sein, kann auch nicht sein. Wenn man den Ort und dessen Satzung nicht kennt, lässt sich nichts Konkretes sagen. Wenn man das Bundesland nicht kennt sind Prognosen schwierig, denn die rechtslage und Rechtsprechung ist uneinheitlich.
Interessant wäre auch die melderechtliche Situation. Bist Du für A (Wohnort mit Lebensgefährten) mit Hauptwohnung und in B (Ort des Hauses) mit Nebenwohnung registriert. Ist B Dein Arbeitsort und übernachtest Du deswegen m Winter dort> Wie lange Tage/Wochen/Monate) bedeutet „im Winter“>
Wenn der Sohn das Haus kostenfrei bewohnt, gibt es einen Mietvertrag> Wenn nein, warum nicht>
Wie ist der Sachstand - gibt es schon einen Steuerbescheid> Hast Du erst die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklänrung bekommen> Hast Du die Stuererklärung scho abgegeben>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion