Haus am Ort des Arbeitsplatzes

Alfred @, Montag, 09.05.2011 (vor 5306 Tagen) @ logouschi

Nun bin ich leider so klug wie zuvor. Meine Suchroutinen lieferten mir weder die Satzung von Braunfels noch den Vordruck „Steuererklärung“. Wäre schön, wenn Du mir beides liefern könntest, denn die kommunalen Sonderwege interessieren mich immer, und ich kann mir ein besseres Bild davon machen. Insbesondere darüber, wie die Erklärung richtig auszufüllen ist. Wenn Dir das möglich ist, mail mich an, und ich gebe Dir meine E-Mail-Adresse. Ggf. genügt auch ein Link zu den Machwerken.

Nach Deiner Schilderung sehe ich erst Mal keine Notwendigkeit, dass Du Zweitwohnungsteuer zu entrichten hast, wenn Du bezüglich des Hauses das Rechtsverhältnis zwischen Dir und Deinem Sohn so beschreiben kannst, dass Du ihm damit keine jederzeit widerrufliche "Wohngelegenheit" bietest, sondern das Nutzungsrecht eingeräumt hast. Nutzungsrecht bedeutet, dass er für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung verfügen kann. Er kann also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen, ob, wann und wie er die Wohnung nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will.
Ein Mietvertrag würde die Glaubhaftmachung des „rechtlich gesichert“ zwar wesentlich vereinfachen, ist aber nicht nötig. Ob alles reibungslos klappt, kann ich Dir nicht versprechen, aber sollte Braunfels Ärger machen, lässt sich da immer noch was machen.


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