Haus am Ort des Arbeitsplatzes
» vielen Dank für Deine Mühe,
Gern geschehen, keine Ursache.
Also, ich würde nicht so ohne weiteres eine Steuererklärung abgeben.
Zuerst Mal würde ich mir von der Stadt verbindlich und schriftlich erklären lassen, was im Sinne ihrer Satzung eine „Hauptwohnung“ ist.
Danach würde ich weiter sehen (aber immer noch keine Steuererklärung abgeben). Rechtswidrige Forderungen muss man nicht beachten. Ich gebe allerdings zu, dass so manche hoch verschuldete Kommune, insbesondere wenn ihr Vorstand ein Oberbürgermeister ist, eine derartige Haltung als kleinkariert ansieht.
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logouschi,
09.05.2011
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Alfred,
09.05.2011
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