Zweitwohnsitz München / Verlobt / Steuerpflichtig?

Alfred @, Donnerstag, 12.05.2011 (vor 4984 Tagen) @ bilabuha

Du musst hinsichtlich der ZWSt zu Deinem Glück gar nichts sammeln.

Du wohnst und arbeitest in BW und besuchst an den Wochenenden Deine Freundin in München (oder sonstwen sonstwo). Folglich bist Du in BW mit alleiniger Wohnung zu registrieren. Deine bisherige Hauptwohnung in München wird damit abgemeldet (übernehmen die freundlichen BW-Behörden bei Anmeldung der alleinigen Wohnung). Die Notwendigkeit einer Nebenwohnung in München kann ich bei o.a. Verhalten nicht erkennen – es sei denn, Du willst mit aller Gewalt der Stadt Geld (Deins und das aller bay. Steuerzahler) zukommen lassen.


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