Zweitwohnsitz München / Verlobt / Steuerpflichtig?
Wenn „der Herr alfred“ schreibt:
„Du wohnst und arbeitest in BW und besuchst an den Wochenenden Deine Freundin in München …“
und
„Die Notwendigkeit einer Nebenwohnung in München kann ich bei o.a. Verhalten nicht erkennen – …
geht er ersichtlich davon aus, dass eben keine Meldepflicht besteht.
Falls bilabuha Rat in Rechtsfragen will, muss er zu einem Anwalt gehen. Hier im Forum kriegt er nur Meinungen zu lesen. Aber wegen eines Rates zur doppelten Haushaltsführung sollte man nicht unbedingt zu „einem“ Anwalt gehen.
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bilabuha,
12.05.2011
- Zweitwohnsitz München / Verlobt / Steuerpflichtig? -
Alfred,
12.05.2011
- Zweitwohnsitz München / Verlobt / Steuerpflichtig? -
spezialist,
20.07.2011
- Zweitwohnsitz München / Verlobt / Steuerpflichtig? - Alfred, 20.07.2011
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spezialist,
20.07.2011
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Alfred,
12.05.2011