Zweitwohnsitz München / Verlobt / Steuerpflichtig?

spezialist @, Mittwoch, 20.07.2011 (vor 4915 Tagen) @ Alfred

Sie können sich nur dann abmelden, falls Sie tatsächlich nicht in München nach dem Meldegesetz meldepflichtig sind.
Falls Sie nämlich meldepflichtig sind und tatsächlich nicht mehr gemeldet sind, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Dies vergisst der Herr alfred.

Falls Sie Rat wollen gehen Sie zu einem Anwalt, insbesondere wenn Sie doppelte Haushaltsführung geltend machen möchten.


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