Zweitwohnungssteuer Bo

HD @, Montag, 20.11.2006 (vor 6359 Tagen)

Hallo, kann mir jemand einen Tip geben, ob es sich lohnt gegen den Passus der Satzung der Stadt Bochum zur Zweitwohnungssteuer hinsichtlich des überwiegenden Aufenthaltes des Ehepartners Widerspruch einzulegen.

Problem: Die Stadt Bochum erwartet nicht nur das Verheiratetsein sondern auch einen überwiegenden Aufenthalt des Zweitwohnungsinhabers in Bochum selbst um eine Befreiung auch von Ehepartnern von ZWS zu gewähren.

Vielen Dank für die Antworten, HD


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