Zweitwohnungssteuer Bo

FG, Dienstag, 21.11.2006 (vor 6377 Tagen) @ Christian

Christian, vielen Dank für die nette und detaillierte Analyse. Drollig finde ich aber weniger die Rechtsauffassung der Stadt Bochum, denn letztendlich ist das für mich eine stringente Interpretation des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil hingegen halte ich jedoch im grunde für Richtig. Was folgt daraus> Eine Steuer, die - wenn sie Verfassungskonform vollzogen werden soll - zu solch abstrusen und am Ende weder kontrollier noch irgendwie einigermaßen "gerecht" vollziehbaren Konstellationen führt gehört in die Tonne gekloppt. Das Problem ist, dass Juristen sich oft umso wohler fühlen je komplexer es wird und dabei der Blick für das ganze Konstrukt verloren geht.


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